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Fischereiverband Kanton Zürich
Grüzenstrasse 19
8600 Dübendorf

Fischerei im Kanton Zürich

Die Fischereihoheit im Kanton Zürich gehört dem Staat. Dieser kann das Recht zum Fischen an Dritte abtreten, indem er Patente abgibt oder Gewässer verpachtet. Ausgenommen sind einige wenige verbriefte private Fischereirechte.

Während für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee Angelfischerpatente bei der Fischerei- und Jagdverwaltung erhältlich sind, werden alle Fliessgewässer und kleine, stehenden Gewässer öffentlich versteigert und für jeweils für 8 Jahre verpachtet. Bewilligungen für diese Reviere können nur bei den Pächtern bezogen werden.

               

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