
In vier Gewässern darf unter gewissen Voraussetzungen ohne Patent gefischt werden (Originaltext Fischereiverordnung): "Das Freiangelrecht in Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee berechtigt jedermann zur Ausübung der Flug- und Grundfischerei vom Ufer aus. Dabei darf nur eine Angelrute mit einer einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden (Twister ist verboten)."
Freiangelfischerei
§ 10. Vom Ufer aus darf ohne Patent mit einer Angelrute oder einer Schnur mit einem einzigen Köder mit einfachem Haken gefischt werden. Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel sowie künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische. Fliegen dürfen maximal Hakengrösse 8 aufweisen.